Europäische Verteidigungsanleihen: Ein Bauplan

Deutsche Pensionskassen halten US-Staatsanleihen, weil es keine geeignete europäische Alternative gibt. Dieser Beitrag erklärt, was es bräuchte, eine solche zu schaffen -- und warum das Zeitfenster dafür jetzt offen ist.

Europäische Verteidigungsanleihen: Ein Bauplan

Der erste Beitrag dieser Serie hat gezeigt, warum die Abhängigkeit besteht und warum sie struktureller Natur ist. Dieser Beitrag befasst sich mit dem Instrument, das sie auflöst: die Finanzmechanik, das Governance-Design und wer es baut -- und warum die Beteiligten ja sagen.

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Die Antwort erfordert Präzision in drei Punkten, die in der breiteren politischen Debatte regelmäßig durcheinandergeworfen werden: das Vehikel, über das die Anleihen begeben werden; die Governance-Architektur, die über ihre Kreditqualität entscheidet; und der regulatorische Pfad, der es deutschen Pensionsmanagern erst erlaubt, die Papiere zu halten. Wer auch nur einen dieser drei Punkte falsch löst, erhält entweder kein Instrument, eines, das nicht wettbewerbsfähig bepreist ist, oder eines, das die institutionellen Anleger nicht erreicht.

Das Instrument: Warum der ESM-Weg versperrt ist

Der Europäische Stabilitätsmechanismus ist das naheliegende Vehikel. Er besitzt bereits Rechtspersönlichkeit, seine Anleihen sind EZB-repofähig, und er verfügt über ein Jahrzehnt Markthistorie. Das Problem liegt im Mandat: Der ESM wurde für das Krisenmanagement geschaffen, nicht für die Investitionsfinanzierung. Eine Ausweitung auf Verteidigungsausgaben erfordert eine Änderung des ESM-Vertrags -- und damit die Ratifikation durch alle 20 Eurozone-Mitgliedstaaten. Jede begleitende EU-Ratsgesetzgebung würde zusätzlich Einstimmigkeit unter allen 27 Mitgliedstaaten erfordern, wo Ungarn entsprechende Vorhaben bereits mehrfach mit Vetodrohungen blockiert hat. Der ESM-Weg ist nicht bloß langwierig -- er ist im gegenwärtigen politischen Umfeld realistischerweise nicht gangbar.

Die tragfähige Alternative ist eine Zweckgesellschaft: ein Zusammenschluss williger Staaten außerhalb des ESM-Rahmens, der von Anfang an als Kapitalmarktinstrument und nicht als Krisenmechanismus konzipiert wird. Die politische Achse Warschau-Berlin-Paris bildet den Kern, Niederlande, Österreich und Finnland kommen als glaubwürdige Gründungsmitglieder hinzu. Es handelt sich dabei nicht im formellen Sinne um ein EU-Instrument; es erfordert keine Einstimmigkeit unter 27 Mitgliedstaaten. Es erfordert handlungsbereite Partner und ein Governance-Design, das streng genug ist, um eine Investmentgrade-Einstufung durch die Ratingagenturen und EZB-Repofähigkeit von Anfang an zu erreichen.

Dieses Governance-Design ist nicht optional. Es ist verfassungsrechtlich tragende Konstruktion.

Das Ratingproblem

Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu europäischen Finanzinstrumenten ist eindeutig: Unbeschränkte gesamtschuldnerische Haftung stirbt in Karlsruhe. ESM, OMT-Programm, NGEU -- in jedem Fall ließ das BVerfG das Instrument nur unter der Bedingung passieren, dass die deutsche Haftung gedeckelt, abgegrenzt und tranchenweise unter Bundestagsvorbehalt steht. Diese Vorgabe ist kein politisches Hindernis, das durch bessere Verhandlungsführung überwunden werden könnte. Sie ist ein Strukturmerkmal deutscher Beteiligung an jedem gemeinsamen europäischen Finanzierungsinstrument. Jedes Governance-Design, das dies ignoriert, wird scheitern.

Die Karlsruhe-Anforderung wirkt unmittelbar auf das Rating, das die Kreditwürdigkeit des Instruments gegenüber Investoren bestimmt. Die Frage lautet: Welche Garantorstruktur erzeugt ein Rating, das für die Solvency-II-Einordnung ausreicht -- also jene Schwelle, die Pensionskassen und Lebensversicherer benötigen, um das Instrument in relevantem Umfang halten zu können? Nach Solvency II ist AAA mit einer Spreadrisiko-Eigenkapitalanforderung von null verbunden. AA führt zu materiell niedrigeren Eigenkapitalanforderungen als nicht geratete Alternativen. Das Erstrating ist dabei ein Ausgangspunkt, kein Endpunkt.

Hier ist die Frankreich-Herabstufung unmittelbar relevant. Fitch hat Frankreich im September 2025 von AA- auf A+ herabgestuft. S&P folgte im Oktober 2025 mit dem Hinweis auf politische Instabilität und eine Schuldenentwicklung in Richtung 121 Prozent des BIP bis 2028. Moody's setzte den Ausblick auf negativ. In einem Garantorpool trägt die Kreditqualität jedes Mitglieds dazu bei, welche Rendite Investoren gemeinsam auf das Instrument verlangen -- Frankreichs A+ erhöht den Spread gegenüber einem rein deutschen Instrument. Das muss das Governance-Design berücksichtigen.

Die Lösung ist eine Struktur, die auf dem aufbaut, was jeder Partner tatsächlich einbringt, statt die Kreditqualitäten undifferenziert zusammenzurechnen. Deutschlands AAA-Rating -- von S&P, Moody's, Fitch und Scope im Jahr 2025 mit stabilem Ausblick bestätigt -- liefert die finanzielle Glaubwürdigkeit, von der das Rating des Instruments abhängt. Was Frankreich und Polen beisteuern, wird im folgenden Abschnitt zur Achse erläutert. Die Herabstufung Frankreichs erhöht den Spread, den das Instrument zahlen muss -- sie berührt aber nicht dessen eigene Kreditklassifizierung, die aus der finanziellen Governance-Struktur folgt. Dieser Unterschied ist für die Bepreisung relevant, bestimmt aber nicht, ob das Geschäft möglich ist.

Was das Instrument abwerfen sollte

Jeder ernsthafte Leser mit finanzwirtschaftlichem Hintergrund wird wissen wollen, ob das Instrument renditemäßig wettbewerbsfähig ist -- und eine bloße Behauptung nicht akzeptieren. Hier die Herleitung.

Europäische supranationale Anleihen werden gegen Mid-Swaps bepreist -- das Standardreferenzmaß für nicht-staatliche festverzinsliche Papiere --, nicht direkt gegen Bundesanleihen. So werden EIB-, ESM- und NGEU-Anleihen allesamt strukturiert, aus Gründen, die in der Hedging-Praxis und Marktkonvention wurzeln. Der Spread über Mid-Swaps wird dann zur Vergleichbarkeit in einen Bundesanleihe-äquivalenten Renditeaufschlag umgerechnet. Im Oktober 2024 notierten EIB- und ESM-Anleihen mit zehn Jahren Laufzeit bei rund 40 bis 50 Basispunkten über vergleichbaren Bundesanleihen. NGEU-Anleihen -- das nächste bestehende Vergleichsinstrument -- lagen bei rund 50 bis 60 Basispunkten über Bunds, weiter entfernt aufgrund der kürzeren Markthistorie und geringeren Sekundärmarktliquidität.

Eine neue Verteidigungs-Zweckgesellschaft würde bei Emission weiter notieren als NGEU: Das Instrument ist unbekannt, der Sekundärmarkt existiert noch nicht, und Investoren werden für einen neuen Emittenten eine Neuemissionsprämie verlangen. Ein realistischer Erstemissionsspread liegt bei 60 bis 80 Basispunkten über Bunds. Angelegt auf die zum Emissionszeitpunkt gültigen zehnjährigen Bundesanleiherenditen ergibt sich daraus die wettbewerbsfähige Rendite für eine zehnjährige Tranche. Laufzeiten von zwanzig Jahren -- die Pensionskassen für das Liability-Matching strukturell bevorzugen -- fügen rund 30 bis 50 Basispunkte Laufzeitprämie hinzu.

EIB-Anleihen, die mit einer expliziten deutschen Staatsgarantie ausgestattet sind, notieren enger als französische Staatsanleihen. Es gibt keinen strukturellen Grund, warum eine gut konzipierte Verteidigungs-Zweckgesellschaft nicht in fünf bis sieben Jahren auf EIB-Niveaus konvergieren kann, wenn die Sekundärmarktliquidität zunimmt und institutionelle Halter das Instrument als dauerhafte Anlageklasse behandeln. Der Aufschlag gegenüber vergleichbaren Bundesanleihen ist der Preis des Neuen. Er ist nicht der Preis des Europäischen.

Die Nachfrageseite: Deutsches Altersvorsorgekapital als Ankerinvestor

Kapitalgedeckte betriebliche Altersversorgungseinrichtungen verwalten rund 700 Milliarden Euro direkt investierbare Anlagen; dazu kommt eine Lebensversicherungswirtschaft mit 1.015 Milliarden Euro Kapitalanlagen. In diesen Portfolios stellen US-Staatsanleihen bereits 11,6 Prozent der Staatsanleihenbestände in institutionellen Spezialfonds -- die größte ausländische Staatsanleihenposition, noch vor französischen und italienischen Papieren (Universal Investment, Ende 2024).

Diese Einrichtungen halten Dollar-denominierte Staatsanleihen in erheblichem Umfang. Nicht weil US-Treasuries strategisch präferiert werden, sondern weil keine europäische Alternative in vergleichbarer Größenordnung und Qualität existiert. Eine Verteidigungs-Zweckgesellschaft, die EZB-Repofähigkeit und Solvency-II-kompatible Kreditklassifizierung erreicht -- die beiden oben beschriebenen Hürden --, wäre das erste Instrument, das strukturell um diese Allokation konkurrieren könnte. Die Frage für Pensionsmanager lautet nicht, ob sie sichere Staatsanleihen halten. Sie sind dazu verpflichtet. Die Frage lautet, ob es eine europäische Alternative gibt, die das Halten lohnt.

Der regulatorische Pfad über die BaFin ist die operative Einschränkung für die Geschwindigkeit einer Umschichtung. Solvency-II-Anlagerestriktionen, die Anlageverordnung für Einrichtungen außerhalb des vollständigen Solvency-II-Regimes sowie interne ALM-Vorgaben bestimmen das Tempo. Eine Umschichtung über Nacht wäre unabhängig von der Qualität des Instruments nicht möglich. Die Einschränkung betrifft das Tempo, nicht die Richtung. Ein qualifizierendes Instrument schafft die Option. Ein regulatorisches Schreiben der BaFin zur Anlageklassenbehandlung würde sie im größeren Maßstab aktivieren.

Die Achse Warschau-Berlin-Paris

Lässt man die strategische Doktrin beiseite und betrachtet die materiellen Interessen, zeigt sich: Alle Akteure in dieser Struktur haben dasselbe Grundproblem -- sie brauchen Kapital, industrielle Kapazitäten und Arbeitsplätze. Ein europäisches Verteidigungsanleihe-Instrument liefert all das. Die politische Verpackung unterscheidet sich je nach Land. Die wirtschaftliche Logik ist identisch.

Deutschland hält die Finanzkompetenz -- nicht aus politischer Präferenz, sondern weil die strukturellen Anforderungen des Instruments allesamt auf Karlsruher Vorgaben, AAA-Ankerstatus und Anforderungen der Pensionsfondsmanager hinauslaufen. Deutschland muss die Governance-Führung nicht wollen. Markt, Gerichte und Regulierungsrahmen verlangen sie. Im Gegenzug: ein AAA-bewertetes Instrument, das deutsches Altersvorsorgekapital von US-Staatsanleihen hin zu europäischen Staatsanleihen lenkt; die industrielle Skalierung von Rheinmetall und der deutschen Rüstungsindustrie zu echtem Tier-1-Status; und die politische Glaubwürdigkeit, eine europäische Finanzarchitektur zu führen statt bloß daran teilzunehmen. Gesondert davon schafft die Schuldenbremsenreform vom März 2025 fiskalpolitischen Spielraum für Infrastrukturinvestitionen aus dem Bundeshaushalt -- das ist staatliche Kreditaufnahme, keine SPV-Erlöse, aber beides wirkt in dieselbe politische Richtung.

Frankreich bekommt, was es tatsächlich braucht -- und was es in jeder anderen Konstellation verlieren würde. Frankreich hat kein Interesse daran, die Haushaltskontrolle zu übernehmen. Frankreich will führen, was gebaut wird und wie es eingesetzt wird. Industrielle Führerschaft bei FCAS (sofern das Programm seine gegenwärtige Existenzkrise überlebt), Naval Group, MBDA, Primat der Nukleardoktrin. Strategische und operative Führung der europäischen Verteidigungspostur. Die Trennung von Finanz-Governance (Deutschland) und strategisch-industrieller Governance (Frankreich-geführt) ist keine gesichtswahrende Formel. Es ist die einzige Konstellation, in der Frankreichs Kerninteresse -- die Wahrung seiner Stellung als führende europäische Militärmacht -- gewahrt bleibt, während Deutschlands Kerninteresse -- Verfassungskonformität und Finanzsolidität -- ebenfalls gesichert ist.

FCAS ist hier unmittelbar relevant, und zwar nicht als Erfolgsgeschichte. Stand März 2026 befindet sich das Programm an einem existenziellen Scheideweg: Phase 2 wurde wiederholt verschoben, der ursprünglich für 2027 geplante Demonstrator wurde noch nicht begonnen, und die abschließende Entscheidung über die Programmfortsetzung wurde nach einem Merz-Macron-Gespräch am 18. März ohne Ergebnis auf Mitte April vertagt. Der Workshare-Streit zwischen Dassault und Airbus -- Dassault fordert bis zu 80 Prozent der Kampfflugzeugentwicklung, Deutschland widersetzt sich -- ist keine Verhandlungsposition. Es ist ein Strukturkonflikt darum, ob Frankreich das strategisch bedeutendste Element des Programms kontrolliert. Genau deshalb ist die Zweigleisigkeit der Anleihestruktur -- Finanz-Governance getrennt von strategisch-industrieller Governance, beide Gleise explizit geregelt, keines dem anderen untergeordnet -- eine Konstruktionsanforderung und keine Konstruktionspräferenz. Die Alternative wäre, die FCAS-Dynamik in ein Finanzinstrument zu übertragen. Das wäre fatal.

Polen ist der ernsthafteste konventionelle Verteidigungsinvestor der NATO: 4,3 Prozent des BIP im Jahr 2025, der höchste Wert im Bündnis, mit Projektionen von 4,7 bis 4,8 Prozent für 2026. Polens projizierter Panzerbestand bis 2030 -- über 950 moderne Kampfpanzer auf K2-, Abrams- und Leopard-Plattformen -- übersteigt den kombinierten Bestand Deutschlands, Frankreichs, des Vereinigten Königreichs und Italiens. Polens konventionelle Postur ist es, die die Ostflanke real statt aspirational macht. Warschau hat das Recht verdient, dort am Tisch zu sitzen, wo dieses Instrument konzipiert wird -- nicht als östlicher Rand des Bündnisses, sondern als einer seiner Gründungspfeiler.

Der Nicht-Eurozone-Status Polens ist durch einen Präzedenzfall gelöst, nicht durch einen Umweg. Polen ist Anteilseigner der EIB -- jener Institution, die AAA-bewertete Euro-Anleihen mit Kapitalgarantien aller 27 EU-Mitgliedstaaten einschließlich Nicht-Euro-Mitglieder begibt. Polen trägt bereits kontingente Haftung für EIB-Papiere. Sein Garantiebeitrag zu einer Verteidigungs-Zweckgesellschaft lautet auf Euro; das Währungsrisiko liegt beim polnischen Garantiegeber, nicht bei den Anleihegläubigern. Die EIB ist der Beleg dafür, dass Nicht-Eurozone-Mitglieder supranationale Euro-Anleihen zeichnen können, ohne dass dies die regulatorische Behandlung des Instruments beeinträchtigt. Polen ist in beiden Governance-Gleisen vertreten: dem finanziellen und dem strategischen.

Zum transatlantischen Verhältnis

Dieser Beitrag sucht keine amerikanische Genehmigung für das, was Europa tut. Er braucht sie nicht.

Das strukturelle Argument hat nichts mit Donald Trump oder einer spezifischen Administration zu tun. Es geht um eine Abhängigkeit, die Europa zwei Jahrzehnte lang aufrechterhalten hat, nachdem sie strategisch nicht mehr rational war. Das gegenwärtige Zeitfenster -- geschaffen durch eine amerikanische Regierung, die europäische Sicherheitsverpflichtungen explizit zurückgestellt hat -- ist real. Aber das Argument für europäische Verteidigungsfinanzierungsfähigkeit existiert unabhängig von Trump und wird nach ihm fortbestehen.

Der Gedanke, US-Staatsanleihen als geopolitisches Signal oder Druckmittel einzusetzen -- also als finanzielle Waffe zu nutzen --, ist analytisch falsch, und es lohnt sich, das zu benennen. Seriöse Analyse, einschließlich des Finanzstabilitätsberichts der EZB, macht deutlich, dass dies selbstzerstörerisch wäre. Europäische Banken und Pensionskassen sind auf Treasuries als Sicherheiten und hochliquide Aktiva angewiesen; ein koordinierter Abverkauf würde die globale Dollar-Liquidität einengen und Europa zuerst schaden. Darum geht es hier nicht.

Die zutreffende Rahmung -- die die EZB selbst formuliert hat -- ist eine andere: Europa sollte einen alternativen sicheren Anleihemarkt aufbauen, was organisch das Marginalwachstum der europäischen Nachfrage nach US-Staatsanleihen reduzieren wird. Im November 2025 hat der Finanzstabilitätsbericht der EZB ausdrücklich dazu aufgerufen, "sofort und entschlossen" Maßnahmen zur Kapitalmarktunion und Sparunion umzusetzen, um genau diese Alternative zu schaffen. Das ist keine Aggression gegenüber dem amerikanischen Finanzsystem. Es ist rationales Portfoliomanagement als Reaktion auf veränderte politische Rahmenbedingungen.

Für das amerikanische außenpolitische Establishment -- Pentagon, State Department, seriöse Think Tanks -- lautet die relevante Beobachtung: Ein Europa, das in der Lage ist, seine eigene konventionelle Abschreckung zu finanzieren und aufzustellen, ist in einer Welt, in der China die dominierende strategische Herausforderung darstellt, ein besserer langfristiger Partner.

Drei Vertreter des außenpolitischen Realismus begründen das strukturell, jeder aus einer anderen Perspektive. Henry Kissingers Rahmen multipolarer Stabilität hielt fest, dass handlungsfähige Regionalmächte die Last der Führungsmacht mindern und regionale Ordnung verankern. Zbigniew Brzezinskis The Grand Chessboard (1997) setzte ein Europa voraus, das zu selbstständigem Handeln zu fragmentiert ist -- diese Prämisse wird gerade durch Ereignisse, nicht durch europäische Ideologie, revidiert. Barry Posens Restraint (2014) argumentiert explizit, dass europäische strategische Autonomie den langfristigen amerikanischen Interessen dient, indem sie US-Kapazitäten für den strategischen Wettbewerb andernorts freisetzt -- genau die Logik, die Burden-Sharing-Befürworter in Washington bemühen, ohne sie zu Ende zu denken.

Dasselbe strukturelle Argument findet sich bei John Mearsheimer, und es ist korrekt. Es wird hier nicht zitiert, weil Mearsheimers Vorkriegs-Argumente zur NATO-Erweiterung als Ursache des Ukrainekriegs ihn gegenüber dem primären Publikum dieses Beitrags -- mittel- und osteuropäischen Entscheidungsträgern und deutschen Konservativen -- belasten. Die strukturelle Logik trägt ohne ihn.

Europa baut, was es vor zwanzig Jahren hätte bauen sollen. Das Bündnis besteht fort -- als Partnerschaft auf Augenhöhe, nicht als Schutzarrangement. Das ist keine Drohung. Es ist die Beschreibung einer dauerhafteren Beziehung.

Die Hindernisse, die beseitigt werden müssen

Das EZB-Zulassungsverfahren ist handhabbarer als häufig angenommen. Es sind zwei grundlegend verschiedene Prozesse, die regelmäßig durcheinandergeworfen werden: EZB-Repofähigkeit -- die Nutzung des Instruments als Sicherheit in EZB-Kreditoperationen -- und Aufnahme in ein EZB-Ankaufprogramm, also der direkte Ankauf durch die EZB. Nur ersteres ist für die regulatorische Behandlung durch Pensionskassen relevant. Repofähigkeit erfordert keine Entscheidung des EZB-Rats für einzelne Instrumente. Sie folgt einem NCB-Prüfverfahren anhand feststehender Kriterien aus Leitlinie EZB/2014/60: Das Instrument muss an einem geregelten Markt zugelassen sein, die Kreditqualitätsschwelle erfüllen (CQS 1 bis 2, entsprechend AAA/AA bei zwei anerkannten Agenturen) und strukturelle Anforderungen an Form und Abwicklung erfüllen. Nach NCB-Bestätigung wird das Instrument in die täglich aktualisierte Liste notenbankfähiger Sicherheiten aufgenommen. Eine gut strukturierte Zweckgesellschaft, die die Kreditkriterien ab Emission erfüllt, könnte Repofähigkeit über dieses Verfahren innerhalb von Wochen bis Monaten erreichen -- ohne politisches Vetorecht des EZB-Rats. Der EZB-Rat setzt den Rahmen; er stimmt nicht über einzelne Instrumente ab. Was tatsächlich eine Ratsentscheidung erfordert, ist die Aufnahme in Ankaufprogramme -- ein höherer Maßstab, der für das Pensionskassen-Argument nicht erforderlich ist.

Karlsruhe ist eine Anforderung, kein Veto. Die Rechtsprechungshistorie des Bundesverfassungsgerichts zu europäischen Finanzinstrumenten ist durchweg handhabbar, solange das Instrument von Anfang an mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben konzipiert wird, statt sie nachträglich anzuflicken. Gedeckelte Garantien, Bundestagsvorbehalt je Tranche, abgegrenzte Haftung -- das sind keine Zugeständnisse an die deutsche Politik. Es ist die Governance-Architektur, die das Instrument solide macht.

Die Koalitionspolitik hat sich verschoben. Die Schuldenbremsenreform vom März 2025 -- mit der Verteidigungsausgaben und Infrastruktur aus den verfassungsrechtlichen Defizitgrenzen herausgelöst wurden -- war kein Einzelfall. Sie steht für eine genuine Neuausrichtung der CDU/CSU-Position zur europäischen Verteidigungsfinanzierung. Der fiskalische Spielraum der Merz-Regierung für Verteidigung -- im Durchschnitt 3,6 Prozent des BIP Defizit für 2026 bis 2030 laut Scope Ratings -- schafft politischen Raum, der unter Scholz strukturell nicht vorhanden war. Das Hindernis ist nicht mehr der politische Wille -- sondern das institutionelle Design.

Die Ratingagenturen sind Hindernisse der lösbaren Art -- und das Governance-Template, das sie verlangen, existiert bereits.

Die Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) des NGEU hat das Konditionalitätsmodell etabliert: abgegrenzte zulässige Verwendungszwecke (nationale Aufbaupläne), meilensteinabhängige Auszahlungen und Aufsichtsbefugnis der Kommission zum Einbehalten von Tranchen. Auf dieser Grundlage vergaben die Ratingagenturen dem NGEU sein AAA-Rating. Die Verteidigungs-Zweckgesellschaft braucht ein entsprechendes Pendant. Dieses Pendant gibt es jetzt.

Die Sicherheitsaktion für Europa -- SAFE, im Mai 2025 vom Rat verabschiedet und bereits an 16 Mitgliedstaaten auszahlend -- ist dieses Pendant. Die teilnehmenden Staaten legen nationale Verteidigungsinvestitionspläne vor, die die förderfähige Beschaffung definieren. Eine Vorfinanzierung von bis zu 15 Prozent wird nach Bewertung durch die Kommission freigegeben. Folgetranchen erfordern halbjährliche Meilensteinberichte, und die Kommission hat Befugnis zum Einbehalten oder zur Rückforderung von Mitteln bei Haushaltssubstitution. Die förderfähigen Kategorien -- Luft- und Raketenabwehr, Bodenkampfsysteme, strategische Enabler, Drohnen, Cyber -- sind in der Verordnung definiert, nicht politischem Ermessen überlassen.

SAFE ist ein Darlehensinstrument: Die EU leiht sich am Kapitalmarkt und gibt die Mittel an die Mitgliedstaaten weiter. Die Verteidigungs-Zweckgesellschaft ist ein Kapitalmarktinstrument: Pensionskassen halten die Anleihen direkt. Die Governance-Architektur ist übertragbar. Die Zweckgesellschaft beschafft Kapital über Anleiheemissionen; sie leitet Erlöse an die teilnehmenden Staaten gegen deren Kommissions-bewertete Investitionspläne aus; Folgetranchen werden gegen verifizierte Beschaffungsmeilensteine freigegeben -- unterzeichnete Verträge, bestelltes Material, bestätigte Lieferungen. Ein Aufsichtsgremium, das analog zum Gouverneursrat der EIB strukturiert ist -- der alle 27 EU-Mitgliedstaaten einschließlich Nicht-Euro-Mitglieder umfasst -- hält die Transchen-Aussetzungsbefugnis und berichtet den Parlamenten der teilnehmenden Staaten.

Dieses Konditionalitätsdesign ist in wesentlichen Punkten robuster als die ARF für Ratingagenturen-Zwecke. Die ARF band Auszahlungen an Politikreformen -- von Natur aus politisch, umstritten, verhandelbar. Beschaffungsmeilensteine binden Auszahlungen an nachprüfbare materielle Ergebnisse. Ratingagenturen können das modellieren. Karlsruhe kann es akzeptieren: Haftung ist je Tranche gedeckelt, an Meilensteinerfüllung gebunden und unterliegt dem Bundestagsvorbehalt bei jeder Tranchenentscheidung. Die Governance-Frage ist nicht unbeantwortet. Die Vorlage ist erprobt.

Das Zeitfenster -- und was bereits begonnen hat

Die gängige Darstellung behandelt dies als Zukunftsszenario. Es hat bereits begonnen.

Das Euronext-Label für europäische Verteidigungsanleihen wurde im Juli 2025 eingeführt. BPCE eröffnete den Markt im August 2025 mit einer 750-Millionen-Euro-Emission, die fast viermal überzeichnet war. Bpifrance emittierte im November 2025 eine Milliarde Euro, das Orderbuch lag über 3,8 Milliarden Euro. Luxemburg veröffentlichte im Oktober 2025 seinen Rahmen für staatliche Verteidigungsanleihen und kündigte eine Erstemission für Januar 2026 an. Das SAFE-Instrument -- 150 Milliarden Euro EU-Darlehen für Verteidigung -- ist operativ. Nationale Ausnahmeklauseln des Stabilitäts- und Wachstumspakts wurden für 15 Mitgliedstaaten aktiviert, die deutsche Klausel im Oktober 2025 speziell zur Finanzierung erhöhter Verteidigungs- und Infrastrukturausgaben.

Die frühe Marktinfrastruktur existiert.

Was noch nicht existiert, ist das supranationale, staatsanleihenqualifizierte, EZB-repofähige Vehikel, das deutsche Pensionskassen und Lebensversicherer im Rahmen ihrer Solvency-II-Kapitalanforderungen in erheblichem Umfang halten können. Das Euronext-Label erfasst Unternehmens- und Bankanleihen -- nützlich, aber kein Ersatz für das staatsanleihenähnliche Instrument. Diese Lücke ist es, die dieser Beitrag zu schließen vorschlägt.

Der realistisch erreichbare Zeitplan:

2026 bis 2027: Verhandlung der SPV-Struktur im Rahmen der Achse Warschau-Berlin-Paris. Einigung über Konditionalitäts- und Governance-Rahmen. Erstemission des supranationalen Instruments -- bewusst klein, um die Renditekurve zu etablieren. NCB-Zulassungsprüfung abgeschlossen; Instrument erreicht EZB-Repofähigkeit. FCAS-Impasse entweder gelöst (womit das strategische Governance-Gleis definiert wird) oder formal neu strukturiert (franko-spanisches Kampfflugzeug, deutsch geführte Combat Cloud -- also Trennung der Gleise, die dieser Beitrag ohnehin fordert).

2027 bis 2028: BaFin-Guidance zur Anlageklassenbehandlung für deutsche Pensionszwecke. Sekundärmarkt entwickelt sich. Spread engt sich von Erstemissionsniveau von 60 bis 80 Basispunkten über Bunds in Richtung EIB-Niveau ein, wenn das Instrument seine Governance-Stabilität beweist. Erste größere Pensionsfondsumschichtung in das Instrument, sichtbar in den Universal-Investment-Spezialfondsdaten.

2028 bis 2030: Industrieprogramme werden finanziert. Erste Fähigkeiten geliefert, die unter dem alten nationalen Beschaffungsmodell nicht entstanden wären. Das Instrument erreicht ausreichendes Volumen, um eine relevante Portfolioposition bei deutschen und europäischen Institutionen darzustellen. Die Ziele des European Defence Readiness Roadmap 2030 -- 40 Prozent gemeinsame Beschaffung, 55 Prozent von europäischen Lieferanten -- werden finanziell realisierbar statt bloße Absichtserklärungen.

2030 bis 2033: Renditekurve über mehrere Laufzeiten etabliert. Das Instrument gilt als standardmäßiger europäischer Safe Asset neben Bundesanleihen und EIB-Papieren. Die ursprüngliche Frage -- wo ist Altersvorsorgekapital sicher? -- hat eine europäische Antwort, die fünf Jahre zuvor noch nicht existiert hat.

Das Zeitfenster schließt sich nicht. Es bleibt aber auch nicht unbegrenzt offen. Die politischen Bedingungen, die dies möglich machen -- die deutsche Verteidigungsfinanzierungsreform, Frankreichs Bereitschaft zur finanziellen Governance-Trennung, Polens konventionelle Glaubwürdigkeit, eine amerikanische Administration, die die Frage erzwungen hat -- sind zeitgebunden. Eine künftige US-Regierung mit traditionelleren Bündnisreflexen würde die Dringlichkeit reduzieren, ohne die strukturelle Logik zu beseitigen. Jetzt bauen, solange Logik und politische Bedingungen zusammentreffen.

Was zu beobachten ist -- drei Frühindikatoren dafür, dass Europa handelt und nicht nur redet:

  1. Erste Emission einer staatsanleihenqualifizierten supranationalen Verteidigungs-SPV-Anleihe durch eine europäische Koalition. Die Euronext-Label-Unternehmens- und Bankpapiere existieren bereits -- das ist nicht gemeint. Das Signal ist ein Instrument mit der Governance-Architektur, dem Rating und der EZB-Repofähigkeit, die institutionelle Investoren benötigen. Das existiert noch nicht.
  2. BaFin-Guidance zur Anerkennung einer neuen Verteidigungsanleihen-Anlageklasse. Ohne diese können Pensionsmanager unabhängig von der Qualität des Instruments nicht im relevanten Umfang umschichten.
  3. Eine deutsch-französische Gemeinsame-Beschaffungsankündigung, die US-Erstausrüster ausschließt. Das ist das industrielle Governance-Gleis in konkreter Form. Es ist auch der Indikator dafür, dass der FCAS-Impasse in einer Weise aufgelöst wurde, die europäische Industrieführerschaft erhält statt sie an Lockheed Martin auszulagern.

Das ist die Antwort auf die Billionen-Euro-Frage. Das Instrument ist realisierbar, das Template existiert, das Zeitfenster ist offen. Ob es lange genug offen bleibt, hängt von Entscheidungen ab, die jetzt getroffen werden -- in Berlin, Paris und Warschau -- darüber, ob Europa ernst meint oder nur laut ist. Keine Genehmigung aus Washington erforderlich.


Veröffentlicht: 30. März 2026